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Rechtliche Vorgaben

Wer unbemannte, ferngelenkte und mit einer Kamera ausgestattete Fluggeräte gewerblich einsetzt, muss luftverkehrsrechtliche Vorgaben, Datenschutz- und Urheberrechte beachten. Die gesetzliche Grundlage für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge bildet seit 01. Januar 2021 die EU Drohnenverordnung, die alle bisher geltenden nationalen Regeln vereinheitlicht. Betreiber*innen erhalten eine Registrierungsnummer, die auf allen verwendeten Drohnen angebracht sein müssen. Voraussetzung für den Betrieb aller Drohnen ist eine abgeschlossene gesetzeskonforme Drohnen-Haftpflichtversicherung. Unsere Qualifikation ist durch den A1/A2-Schein und dem A3-Schein voll umfänglich.

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